AGB
Topena d.o.o. (in weiterer Folge kurz TOPENA genannt) tritt mitihrer Marke Ridescots am
Markt für Fahrradreisen auf. TOPENA kann bei den angebotenen Reisen sowohl als
Veranstalter als auch als
Vermittler auftreten. Im Falle einer Vermittlung wird der Reisevertrag mit dem vor Ort
durchführenden Veranstalter abgeschlossen, die Reisebedingungen können in diesem Fall
von jenen von TOPENA abweichen. Alle in diesem Zusammenhang notwendigen, je nach
Reise angepassten Informationen, sind für den Reisenden vor Vertragsabschluss ersichtlich.
Gemeinsam mit der enthaltenen Datenschutzerklärung, den Informationen zu
Verbraucherstreitbeilegungsverfahren und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften,
werden nachfolgende Reisebedingungen Inhalt des, zwischen dem Reisenden und TOPENA
geschlossenen, Reisevertrages.
I. Abschluss des Pauschalreisevertrages
1. Mit der Anmeldung bietet der Reisende TOPENA den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, mittels Buchungsformular (online
oder in gedruckter Form), per Post, per E-Mail oder auf sonstige schriftliche Weise erfolgen
und ist auch für alle mitgenannten Reisenden bindend. Die vorliegenden Reisebedingungen
werden – auch im Namen der mitgenannten Reisenden – verbindlich anerkannt.
2. Der Vertrag kommt mit Annahme durch TOPENA, bzw. bei vermittelten Reisen durch den
jeweiligen Veranstalter, durch Zusendung der Buchungsbestätigung/Rechnung
(=Pauschalreisevertrag) zustande.
3. Zusätzliche Vereinbarungen und Änderungen des geschlossenen Pauschalreisevertrages
bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch TOPENA. Kundenwünsche sind grundsätzlich
unverbindlich. TOPENA wird diese weiterleiten, wobei darin jedoch keine Zusage liegt, da
deren Umsetzung teilweise in die Organisation des jeweiligen Leistungsträgers fällt (z.B.
Zuteilung der Zimmer). Nur bestätigte Kundenwünsche sind Kundenvorgaben im Sinne des
Pauschalreisegesetzes.
II. BEZAHLUNG
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung, jedoch frühestens 60 Tage vor dem
vereinbarten Reiseantritt, ist eine Anzahlung von 20 % des gesamten Reisepreises fällig. Die
Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt, Zug um Zug nach Eingang der
Restzahlung, jedoch frühestens drei Wochen vor Reisebeginn, werden die Reiseunterlagen
zugestellt. Bei Buchung ab 20 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort
fällig. Auf der Buchungsbestätigung/Rechnung sind entsprechende Bankkonten, sowie
Details für die Bezahlung mittels Kreditkarte, angeführt. Bei Banküberweisung ist
sicherzustellen, dass der volle Rechnungsbetrag gutgeschrieben wird. Eventuelle Kosten
des Zahlungsverkehrs gehen, insbesondere bei Überweisung in Fremdwährungen, zu
Lasten des Reisenden.
III. RÜCKTRITT DES REISENDEN / ERSATZTEILNEHMER / UMBUCHUNG
- Vor Reiseantritt kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten, der Rücktritt ist
schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts (= Stornierung) oder Nichtantrittes der Reise (=
No Show), werden folgende Stornogebühren (= Entschädigung für den Veranstalter)
verrechnet:
Stornogebühren:
Bis 28 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises (= Rechnungsbetrag), mindes-
tens EUR 50,–
Vom 27. bis 14. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
Vom 13. bis 8. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
Vom 7. bis 4. Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises
Ab 3. Tag vor Reisebeginn und „No Show“: 90 % des Reisepreises
Bei Reiseabbruch 100 % des Reisepreises - Jeder angemeldete Reisende kann sich bis spätestens sieben Tage vor Beginn der Reise
durch einen geeigneten Dritten ersetzen lassen und somit den Vertrag auf eine Person
übertragen, die alle Vertragsbedingungen erfüllt. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des
ursprünglichen Reisenden, wird hierdurch der ursprüngliche Vertrag nicht berührt. Für noch
ausstehende Beträge haften sowohl der ursprüngliche Reisende als auch die Ersatzperson.
Für den Umbuchungsaufwand werden pro Änderung EUR 50,– verrechnet. - Änderungen der Buchung hinsichtlich Zimmeranzahl oder -art, der Hotelkategorie und
Verpflegungsart sind – sofern dies in den Hotels möglich und die entsprechende Kapazität
vorhanden ist – grundsätzlich bis 14 Tage vor Reisebeginn durchführbar. Für derartige
Buchungsänderungen werden pro Änderung EUR 50,– verrechnet
IV. RÜCKTRITT VON TOPENA
- Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den
vereinbarten Zahlungsfälligkeiten und sollte bis spätestens acht Tage vor Reiseantritt der
volle Rechnungsbetrag noch nicht eingegangen sein – obwohl TOPENA zur
ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und
ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat – so ist TOPENA berechtigt, einseitig vom
Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittsgebühren/Stornogebühren
gemäß Ziffer III. 1. zu belasten. - Ist TOPENA aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung
des Vertrags gehindert, und geht eine Rücktrittserklärung dem Reisenden unverzüglich,
spätestens jedoch vor Beginn der Pauschalreise zu, so kann TOPENA vor Beginn der Reise
gegen volle Erstattung aller bereits getätigten Zahlungen, aber ohne Zahlung einer
zusätzlichen Entschädigung vom Reisevertrag zurücktreten. - Sollten sich für die Reise weniger Personen als die bei Buchung angegebene
Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters
geht dem Reisenden innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist von 21 Tagen vor Beginn der
Reise zu, so kann TOPENA gegen volle Erstattung aller bereits getätigten Zahlungen, aber
ohne Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung vom Reisevertrag zurücktreten. Bei Reisen
mit einer Mindestteilnehmerzahl wird empfohlen, die Organisation der An- und Abreise erst
nach Verstreichen dieser Frist vorzunehmen. - TOPENA kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein
Reisender die Reise vor Ort nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
V. LEISTUNGEN - Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die zum Buchungszeitpunkt
vorliegenden Reiseausschreibungen von TOPENA für die jeweils gebuchte Reisezeit
(Saison) maßgeblich, nicht aber abweichende Erklärungen oder Zusagen von Orts- oder
Hotelprospekten oder sonstigen Dritten. Landestypische Spezifika, wie etwa bei der
Hotelkategorisierung nach Sternen oder dem Umfang des Frühstücks, sind dabei stets zu
berücksichtigen. Bindend sind die Daten, die auf der Buchungsbestätigung/Rechnung
angeführt sind. - Die angegebenen Etappenorte sind die meist angefahrenen Etappenziele. Eventuelle
Abweichungen vom beschriebenen Ablauf aus organisatorischen Gründen (z.B.
Straßensperren, Betriebsschließungen) sind möglich, beeinträchtigen jedoch nicht Art und
Inhalt der Reise. Im Einzelfall kann daher auf einen Ort der engeren Umgebung
ausgewichen werden. - Beim Reiseverlauf wird größter Wert auf eine sichere und verkehrsarme Streckenführung
gelegt. Nichtsdestotrotz lassen sich mitunter Wegstrecken auch auf stärkerbefahrenen
Straßen nicht gänzlich vermeiden. Ggf. abgebildete Streckenskizzen ermöglichen einen
groben Überblick über die Streckenführung, bilden allerdings nicht die Grundlage für einen
genauen Reiseverlauf. Alle Kilometerangaben verstehen sich als Zirka-Angaben und können
von der tatsächlich zurückgelegten Strecke abweichen. - Die angebotenen Unterkünfte werden mit größter Sorgfalt innerhalb der in der
Reiseausschreibung angegebenen Kategorien ausgewählt. Allfällige Abweichungeninnerhalb
einer Kategorie können nie zur Gänze ausgeschlossen werden, werden jedoch in der Regel
durch andere Merkmale kompensiert. In diesem Sinne werden Abweichungen von
Beispielhotels ausdrücklich vorbehalten. - Der Reisepreis versteht sich in Euro/EUR.
- Auf eventuell vor Ort anfallende Kosten (u.a. Unterkunft/Verpflegung für Kinder, Kur-
/Ortstaxen bzw. Tourismusabgaben, Unterkunft/Verpflegung/Reinigung für Hunde) sowie
exkludierte Transport- und Serviceleistungen wird in der jeweiligen Reiseausschreibung
hingewiesen. - Soweit für die Leistungserbringung maßgeblich, wird vor einer verbindlichen Buchung auf
die Sprache, in der die angeführten Leistungen erbracht werden, hingewiesen. - Nimmt der Reisende im Reisepreis enthaltene Leistungen, die für die Inanspruchnahme
zur Verfügung stehen (z.B. Schiff-/Bahnfahrten, Eintritte etc.), nicht in Anspruch, so hat er
keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
VI. REISETEILNAHME / HAFTUNG / HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG - Der Reisende hat vor Reisebeginn sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für einen
Reiseantritt (z.B. vollständiger Zahlungseingang des Rechnungsbetrages entsprechend den
vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, selbständige An- und Abreise zum Startort der Reise,
Erfüllung aller Gesundheitsvorschriften) erfüllt werden. - Die Teilnahme an den angebotenen Reisen erfolgt auf eigene Gefahr. Minderjährige
können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen. - Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen
einer Aktivreise (z.B. körperliche Aktivität über mehrere Stunden) gewachsen ist. Für
Personen mit eingeschränkter Mobilität sind die angebotenen Reisen leider nicht geeignet. - Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt in der Verantwortung des Reisenden.
Insbesondere ist die Eignung von mitgebrachter Ausrüstung für die angebotenen Reisen
eigenverantwortlich abzuklären (z.B. mitgebrachte eigene Räder auf nicht asphaltierten
Streckenabschnitten, Licht etc.). Für Schäden an eigenen Rädern aufgrund der
Streckenführung wird keine Verantwortung übernommen. - TOPENA haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die
gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger. Buchungsgrundlage bilden die Leistungs- bzw. Reiseausschreibungen zum
Zeitpunkt der Buchung bzw. sind jene Daten bindend, die auf der
Buchungsbestätigung/Rechnung angeführt sind. - Bei sämtlichen Transporten (Bus, Schiff, Flugzeug u.ä.) gelten die
Beförderungsbedingungen der jeweiligen Transportunternehmen. - Sollte aus Gründen, die von TOPENA nicht beeinflusst werden können (z.B. Umbauten,
Renovierung) vorgesehene Leistungsbestandteile wie etwa Besichtigungen nicht planmäßig
stattfinden können, so wird nach Möglichkeit eine Alternative bzw. ein gleichwertiger Ersatz
oder das Nachholen an anderer Stelle angeboten. - Sollten Schäden auftreten, welche allein durch einen von TOPENA ausgewählten
Leistungsträger verursacht worden sind oder welche von TOPENA weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt wurden, so ist die Haftung von TOPENA für Schäden, die nicht
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, gleich aus
welchem Rechtsgrund, auf die zweifache Höhe des
Reisepreises beschränkt. - Sollte ein Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks auftreten, so haftet TOPENA
nur, wenn diese durch TOPENA verursacht wurden und sofort nach Auftreten gemeldet
werden, jedoch auch dann nur bis max. EUR 200,– pro Person. Keinerlei Haftung wird
übernommen für: Gegenstände, welche üblicherweise nicht im Reisegepäck mitgenommen
werden (z.B. Laptop o.ä. elektronische Geräte); Zah-
lungsmittel aller Art; optische Schäden und Schäden an Haltegriffen und Rollen;
Beschädigungen an Gepäckstücken, deren Gesamtgewicht 20 kg überschreitet. - Der Transport von eigenen Fahrrädern der Reisenden ist, sowohl während einer Reise
als auch bei Transferfahrten, nur auf eigenes Risiko möglich. Die Fixeinstellungen an den
Fahrradanhängern sind auf die üblicherweise eingesetzten Veranstalterräder abgestimmt, so
dass es bei eigenen Fahrrädern selbst bei höchster Sorgfalt zu Umständen (z.B. Lockerung
der Halterung) kommen kann, welche leichte Beschädigungen, insbesondere Lackschäden,
nach sich ziehen können. Für während des Transportes entstandene Schäden kann daher
nicht gehaftet werden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für extern beauftragte
Beförderungsunternehmen. TOPENA legt bei der Auswahl der Unterkünfte größtmöglichen
Wert auf eine sichere Abstellmöglichkeit der Fahrräder. Separat verschließbare Radgaragen
können jedoch leider nicht immer garantiert werden. Sowohl Leihräder als auch eigene
Fahrräder sind stets gut gesichert und versperrt abzustellen. Für einen Diebstahl eigener
Fahrräder kann von TOPENA keine Haftung übernommen werden. - Zur Absicherung des Reisenden für allfällige Risiken ist in jedem Fall eine
Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung und ggf. eine Versicherung für
die Mitnahme eigener Fahrräder empfehlenswert.
VII. GEWÄHRLEISTUNG - Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, liegt es in der Verpflichtung des
Reisenden, noch während seines Aufenthalts Abhilfe zu verlangen. Was vertragsgemäß ist,
bestimmt sich einerseits nach der in der Buchung zugrunde liegenden
Leistungsbeschreibung, andererseits aber auch nach der Ortsüblichkeit des Ziellandes (z.B.
Hotelkategorisierung nach Sternen). TOPENA kann eine Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert bzw. Sie vom Reisenden selbst verursacht
worden ist, ist aber berechtigt, Abhilfe in Form von gleich- oder höherwertigen
Ersatzleistungen zu erbringen. Eine solche Ersatzleistung kann der Reisende nur aus
wichtigem, objektiv erkennbarem Grund ablehnen. Das Abhilfeverlangen ist an TOPENA
direkt (Kontaktdaten des Ansprechpartners sind auf der Reisebestätigung/Rechnung
ersichtlich) oder an den Gästebetreuer vor Ort zu richten. Der Gästebetreuer ist jedoch nicht
berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. - Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der
Reise bis zur Abhilfe durch TOPENA kann der Reisende nach Rückkehr von der Reise eine
entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt
nicht ein, wenn es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel den in Ziffer VII. 1.
genannten Stellen rechtzeitig anzuzeigen, um diesen eine entsprechende Abhilfe zu
ermöglichen bzw. diese Vertragswidrigkeit selbst herbeigeführt hat. - Eventuelle Ansprüche sollten umgehend nach Reiseende bzw. Rückkehr bei TOPENA
geltend gemacht werden.
VIII. MITWIRKUNGSPFLICHT - Der Reisende hat TOPENA umgehend zu informieren, falls er die notwendigen
Reiseunterlagen nicht bis acht Tage vor Reisebeginn erhält (Kontaktdaten des
Ansprechpartners sind auf der Reisebestätigung/Rechnung ersichtlich). - Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm
Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell
entstehende Schäden so gering wie möglich zu halten oder zu vermeiden. Insbesondere
sind Beanstandungen unverzüglich den in Ziffer VII. 1. genannten Stellen
TOPENA d.o.o.
Gospe Maslinske 1 • HR – 23000 Zadar
ID CODE : HR – AB – 23 – 110038213
OIB : 49192081997
Mail: [email protected]
Tel: +385 (0)23 250 838
Fax: +385 (0)23 643 044
zur Kenntnis zu bringen. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. - Unterlässt der Reisende, einen Mangel den in Ziffer VII. 1. genannten Stellen (rechtzeitig)
anzuzeigen, um diesen die Abhilfe zu ermöglichen, oder hat der Reisende den Mangel selbst
herbeigeführt, so kann dies als unterlassene Mitwirkung, sofern dies für den Reisenden
grundsätzlich möglich gewesen ist, sowie als Mitverschulden bewertet werden und allfällige
Ansprüche schmälern.
IX. SONSTIGES
- Der Reisende ist grundsätzlich für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und
Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Weiterführende Informationen zu den
jeweiligen Bestimmungen für EU-Bürger werden vor Vertragsabschluss von TOPENA
mitgeteilt. - Der Reisende haftet während der Dauer der Reise für Schäden oder Verlust an der ihm
von TOPENA zur Verfügung gestellten Ausrüstung. - Alle Preisangaben erfolgen in Euro/EUR.
- Erfüllungsort ist der Sitz von TOPENA.
- Änderungen in Reiseausschreibungen sowie Irrtümer, Druckfehler und Rechenfehler
werden vorbehalten! - Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen bzw. des
Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die ganz
oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem
wirtschaftlichen und rechtlichen Erfolg der unwirksamen möglichst nahekommt. - Eine allenfalls angegebene Mobiltelefonnummer des Reisenden (=“Notfallnummer“) wird
einzig für Notfälle und unter Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
an den vor Ort durchführenden Partner weitergegeben.
X. GERICHTSSTAND / ANWENDBARES RECHT - Das Vertragsverhältnis unterliegt kroatischem Recht unter Ausschluss sämtlicher
Verweisungsnormen. UN Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen. - Der Reisende kann TOPENA nur an ihrem Sitz verklagen.
- Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz
maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die
keinen allgemeinen Gerichtsstand in Kroatien haben. In diesem Falle ist der Sitz des
Reiseveranstalters maßgeblich.
XI. ABSICHERUNG VON KUNDENGELDERN
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des
Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des
Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der
Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die
Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. TOPENA hat eine Insolvenzabsicherung mit
Generali osiguranje d.d., Bani 110, HR – 10010 Zagreb, Versicherungsnummer:
1020169699, die garantiert, dass sie dem Gast gemäß dem Gesetz über touristische
Aktivitäten (NN 8/96) eine Entschädigung für Folgendes erstattet: Reisepreis und Kosten, die
aufgrund der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Versicherten entstehen. Im Falle
einer Insolvenz oder eines Konkurses des Reiseveranstalters sollten Reisende, die sich auf
der Reise befinden, sich unverzüglich an eine der Filialen von Generali osiguranje d.d. oder
an den Hauptsitz von Generali osiguranje d.d., Bani 110, HR – 10010 Zagreb, Tel. wenden.
+385 (1) 4600 400. Mit der Kautionsversicherung kann der Reisende seinen Anspruch auf
Ersatz der entstandenen Kosten sofort geltend machen.
XII. OS-PLATTFORM UND VERBRAUCHERSCHLICHTUNGSSTELLEN - Die Europäische Kommission stellt unter www.ec.europa.eu/consumers/odr eine Online-
Streitschlichtungsplattform für verbraucherrechtliche Streitigkeiten (OS-Plattform) zur
Verfügung. TOPENA nimmt derzeit nicht an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung
teil. Bei Beschwerden kann je nach gebuchter Reise [email protected] kontaktiert werden. - Es kommen keine internen Beschwerdeverfahren zur Anwendung. TOPENA ist nicht
verpflichtet an einer außergerichtlichen Streitbeilegung vor einer staatlich anerkannten
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des AStG (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz)
teilzunehmen. Kommt es bei konkreten Streitigkeiten zwischen TOPENA und seinen
Kunden/Reisenden zu keiner Einigung, wird die zuständige Alternative Streitbeilegungsstelle
bekanntgeben und mitgeteilt, ob TOPENA an einem allfälligen alternativen
Streitbeilegungsverfahren teilnehmen wird.
XIII. DATENSCHUTZERKLÄRUNG
- Datenschutz durch TOPENA: Die Verarbeitung personenbezogener Daten des
Auftraggebers bzw. dessen betroffene Mitarbeiter durch TOPENA zum Zweck der
Vertragserfüllung erfolgt auf Grundlage der freiwilligen Einwilligung des Auftraggebers (z.B.
bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten), des bestehenden
Vertragsverhältnisses sowie gesetzlicher Vorschriften. Es besteht keine Verpflichtung zur
Erteilung der Einwilligung (z.B. bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten) und
zum Abschluss des Vertrages. Die Nichterteilung der Einwilligung bzw. das Unterbleiben des
Vertragsabschlusses hätte jedoch zur Folge, dass der Auftrag nicht übernommen werden
kann. - Weiterverarbeitung: Es erfolgt eine mit dem Zweck der Vertragserfüllung zu vereinbarende
Weiterverarbeitung der Daten durch TOPENA zum Zweck des Direktmarketings in nicht
einwilligungspflichtigen Formen wie dem adressierten postalischen Versand von Werbung.
Eine Weiterverarbeitung zum Zweck des Direktmarketings in einwilligungspflichtigen Formen
wie dem elektronischen Versand von Werbung oder der Schaltung personenbezogener
Werbeanzeigen erfolgt nur aufgrund der Grundlage einer zusätzlichen freiwilligen
Einwilligung des Auftraggebers. Zur Erteilung der Einwilligung besteht keine Verpflichtung.
Die Nichterteilung der Einwilligung hätte nur zur
Folge, dass der Auftraggeber keine Werbung in einwilligungspflichtigen Formen erhält. - Weitergabe: Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung
zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der
Daten des Auftraggebers erfolgt, abgesehen von der Weitergabe an wirtschaftstypische
Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, Versanddienstleister etc., nur
aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggeber. - Weltweite Verarbeitung: Der Auftraggeber willigt in die weltweite Verarbeitung seiner
Daten, insbesondere zum Zweck des Remote-Zugriffs durch TOPENA zum Zweck
auftragsbezogener Verarbeitungsvorgänge, z.B. in Notfällen während Dienstreisen von
TOPENA, ein. - Speicherdauer: Die Daten des Auftraggebers werden zum Zweck der Dokumentation und
der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal dreißig Jahre nach Abschluss der
Aufträge gespeichert. - Widerrufsrecht: Der Auftraggeber hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu
widerrufen. Im Fall der schriftlichen Erteilung der Einwilligung kann der Widerruf nur
schriftlich erfolgen, im Fall der Einwilligung in den Erhalt elektronischer Werbung kann dies
gegebenenfalls auch durch Klick auf den Abmeldelink erfolgen. In diesem Fall wird die
Verarbeitung, sofern keine andere Rechtsgrundlage besteht, eingestellt. Die Rechtmäßigkeit
der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten wird durch den Widerruf nicht berührt. - Widerspruchsrecht: Der Auftraggeber hat das Recht, der Verarbeitung seiner
personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung zu widersprechen. Im Fall des
Widerspruchs werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der
Direktwerbung verarbeitet. - Betroffenenrechte: Der Auftraggeber bzw. dessen betroffene Mitarbeiter haben das Recht
auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, das Recht auf
Einschränkung der Datenverarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht
zur Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (Agencija za zaštitu osobnih podataka, Selska
cesta 136, HR – 10 000 Zagreb, web: www.azop.hr, E-mail: [email protected])
TOPENA d.o.o., STAND: 01.01.2025
ÄNDERUNGEN IN DER AUSSCHREIBUNG SOWIE IRRTÜMER, DRUCKFEHLER UND
RECHENFEHLER VORBEHALTEN