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Topena d.o.o. (in weiterer Folge kurz TOPENA genannt) tritt mitihrer Marke Ridescots am
Markt für Fahrradreisen auf. TOPENA kann bei den angebotenen Reisen sowohl als
Veranstalter als auch als
Vermittler auftreten. Im Falle einer Vermittlung wird der Reisevertrag mit dem vor Ort
durchführenden Veranstalter abgeschlossen, die Reisebedingungen können in diesem Fall
von jenen von TOPENA abweichen. Alle in diesem Zusammenhang notwendigen, je nach
Reise angepassten Informationen, sind für den Reisenden vor Vertragsabschluss ersichtlich.
Gemeinsam mit der enthaltenen Datenschutzerklärung, den Informationen zu
Verbraucherstreitbeilegungsverfahren und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften,
werden nachfolgende Reisebedingungen Inhalt des, zwischen dem Reisenden und TOPENA
geschlossenen, Reisevertrages.
I. Abschluss des Pauschalreisevertrages
1. Mit der Anmeldung bietet der Reisende TOPENA den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, mittels Buchungsformular (online
oder in gedruckter Form), per Post, per E-Mail oder auf sonstige schriftliche Weise erfolgen
und ist auch für alle mitgenannten Reisenden bindend. Die vorliegenden Reisebedingungen
werden – auch im Namen der mitgenannten Reisenden – verbindlich anerkannt.
2. Der Vertrag kommt mit Annahme durch TOPENA, bzw. bei vermittelten Reisen durch den
jeweiligen Veranstalter, durch Zusendung der Buchungsbestätigung/Rechnung
(=Pauschalreisevertrag) zustande.
3. Zusätzliche Vereinbarungen und Änderungen des geschlossenen Pauschalreisevertrages
bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch TOPENA. Kundenwünsche sind grundsätzlich
unverbindlich. TOPENA wird diese weiterleiten, wobei darin jedoch keine Zusage liegt, da
deren Umsetzung teilweise in die Organisation des jeweiligen Leistungsträgers fällt (z.B.
Zuteilung der Zimmer). Nur bestätigte Kundenwünsche sind Kundenvorgaben im Sinne des
Pauschalreisegesetzes.
II. BEZAHLUNG
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung, jedoch frühestens 60 Tage vor dem
vereinbarten Reiseantritt, ist eine Anzahlung von 20 % des gesamten Reisepreises fällig. Die
Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt, Zug um Zug nach Eingang der
Restzahlung, jedoch frühestens drei Wochen vor Reisebeginn, werden die Reiseunterlagen
zugestellt. Bei Buchung ab 20 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort
fällig. Auf der Buchungsbestätigung/Rechnung sind entsprechende Bankkonten, sowie
Details für die Bezahlung mittels Kreditkarte, angeführt. Bei Banküberweisung ist
sicherzustellen, dass der volle Rechnungsbetrag gutgeschrieben wird. Eventuelle Kosten
des Zahlungsverkehrs gehen, insbesondere bei Überweisung in Fremdwährungen, zu
Lasten des Reisenden.
III. RÜCKTRITT DES REISENDEN / ERSATZTEILNEHMER / UMBUCHUNG

  1. Vor Reiseantritt kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten, der Rücktritt ist
    schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts (= Stornierung) oder Nichtantrittes der Reise (=
    No Show), werden folgende Stornogebühren (= Entschädigung für den Veranstalter)
    verrechnet:
    Stornogebühren:
    Bis 28 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises (= Rechnungsbetrag), mindes-
    tens EUR 50,–
    Vom 27. bis 14. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
    Vom 13. bis 8. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
    Vom 7. bis 4. Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises
    Ab 3. Tag vor Reisebeginn und „No Show“: 90 % des Reisepreises
    Bei Reiseabbruch 100 % des Reisepreises
  2. Jeder angemeldete Reisende kann sich bis spätestens sieben Tage vor Beginn der Reise
    durch einen geeigneten Dritten ersetzen lassen und somit den Vertrag auf eine Person
    übertragen, die alle Vertragsbedingungen erfüllt. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des
    ursprünglichen Reisenden, wird hierdurch der ursprüngliche Vertrag nicht berührt. Für noch
    ausstehende Beträge haften sowohl der ursprüngliche Reisende als auch die Ersatzperson.
    Für den Umbuchungsaufwand werden pro Änderung EUR 50,– verrechnet.
  3. Änderungen der Buchung hinsichtlich Zimmeranzahl oder -art, der Hotelkategorie und
    Verpflegungsart sind – sofern dies in den Hotels möglich und die entsprechende Kapazität
    vorhanden ist – grundsätzlich bis 14 Tage vor Reisebeginn durchführbar. Für derartige
    Buchungsänderungen werden pro Änderung EUR 50,– verrechnet

IV. RÜCKTRITT VON TOPENA

  1. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den
    vereinbarten Zahlungsfälligkeiten und sollte bis spätestens acht Tage vor Reiseantritt der
    volle Rechnungsbetrag noch nicht eingegangen sein – obwohl TOPENA zur
    ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und
    ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat – so ist TOPENA berechtigt, einseitig vom
    Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittsgebühren/Stornogebühren
    gemäß Ziffer III. 1. zu belasten.
  2. Ist TOPENA aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung
    des Vertrags gehindert, und geht eine Rücktrittserklärung dem Reisenden unverzüglich,
    spätestens jedoch vor Beginn der Pauschalreise zu, so kann TOPENA vor Beginn der Reise
    gegen volle Erstattung aller bereits getätigten Zahlungen, aber ohne Zahlung einer
    zusätzlichen Entschädigung vom Reisevertrag zurücktreten.
  3. Sollten sich für die Reise weniger Personen als die bei Buchung angegebene
    Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters
    geht dem Reisenden innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist von 21 Tagen vor Beginn der
    Reise zu, so kann TOPENA gegen volle Erstattung aller bereits getätigten Zahlungen, aber
    ohne Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung vom Reisevertrag zurücktreten. Bei Reisen
    mit einer Mindestteilnehmerzahl wird empfohlen, die Organisation der An- und Abreise erst
    nach Verstreichen dieser Frist vorzunehmen.
  4. TOPENA kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein
    Reisender die Reise vor Ort nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig
    verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
    V. LEISTUNGEN
  5. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die zum Buchungszeitpunkt
    vorliegenden Reiseausschreibungen von TOPENA für die jeweils gebuchte Reisezeit
    (Saison) maßgeblich, nicht aber abweichende Erklärungen oder Zusagen von Orts- oder
    Hotelprospekten oder sonstigen Dritten. Landestypische Spezifika, wie etwa bei der
    Hotelkategorisierung nach Sternen oder dem Umfang des Frühstücks, sind dabei stets zu
    berücksichtigen. Bindend sind die Daten, die auf der Buchungsbestätigung/Rechnung
    angeführt sind.
  6. Die angegebenen Etappenorte sind die meist angefahrenen Etappenziele. Eventuelle
    Abweichungen vom beschriebenen Ablauf aus organisatorischen Gründen (z.B.
    Straßensperren, Betriebsschließungen) sind möglich, beeinträchtigen jedoch nicht Art und
    Inhalt der Reise. Im Einzelfall kann daher auf einen Ort der engeren Umgebung
    ausgewichen werden.
  7. Beim Reiseverlauf wird größter Wert auf eine sichere und verkehrsarme Streckenführung
    gelegt. Nichtsdestotrotz lassen sich mitunter Wegstrecken auch auf stärkerbefahrenen
    Straßen nicht gänzlich vermeiden. Ggf. abgebildete Streckenskizzen ermöglichen einen
    groben Überblick über die Streckenführung, bilden allerdings nicht die Grundlage für einen
    genauen Reiseverlauf. Alle Kilometerangaben verstehen sich als Zirka-Angaben und können
    von der tatsächlich zurückgelegten Strecke abweichen.
  8. Die angebotenen Unterkünfte werden mit größter Sorgfalt innerhalb der in der
    Reiseausschreibung angegebenen Kategorien ausgewählt. Allfällige Abweichungeninnerhalb
    einer Kategorie können nie zur Gänze ausgeschlossen werden, werden jedoch in der Regel
    durch andere Merkmale kompensiert. In diesem Sinne werden Abweichungen von
    Beispielhotels ausdrücklich vorbehalten.
  9. Der Reisepreis versteht sich in Euro/EUR.
  10. Auf eventuell vor Ort anfallende Kosten (u.a. Unterkunft/Verpflegung für Kinder, Kur-
    /Ortstaxen bzw. Tourismusabgaben, Unterkunft/Verpflegung/Reinigung für Hunde) sowie
    exkludierte Transport- und Serviceleistungen wird in der jeweiligen Reiseausschreibung
    hingewiesen.
  11. Soweit für die Leistungserbringung maßgeblich, wird vor einer verbindlichen Buchung auf
    die Sprache, in der die angeführten Leistungen erbracht werden, hingewiesen.
  12. Nimmt der Reisende im Reisepreis enthaltene Leistungen, die für die Inanspruchnahme
    zur Verfügung stehen (z.B. Schiff-/Bahnfahrten, Eintritte etc.), nicht in Anspruch, so hat er
    keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
    VI. REISETEILNAHME / HAFTUNG / HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
  13. Der Reisende hat vor Reisebeginn sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für einen
    Reiseantritt (z.B. vollständiger Zahlungseingang des Rechnungsbetrages entsprechend den
    vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, selbständige An- und Abreise zum Startort der Reise,
    Erfüllung aller Gesundheitsvorschriften) erfüllt werden.
  14. Die Teilnahme an den angebotenen Reisen erfolgt auf eigene Gefahr. Minderjährige
    können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen.
  15. Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen
    einer Aktivreise (z.B. körperliche Aktivität über mehrere Stunden) gewachsen ist. Für
    Personen mit eingeschränkter Mobilität sind die angebotenen Reisen leider nicht geeignet.
  16. Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt in der Verantwortung des Reisenden.
    Insbesondere ist die Eignung von mitgebrachter Ausrüstung für die angebotenen Reisen
    eigenverantwortlich abzuklären (z.B. mitgebrachte eigene Räder auf nicht asphaltierten
    Streckenabschnitten, Licht etc.). Für Schäden an eigenen Rädern aufgrund der
    Streckenführung wird keine Verantwortung übernommen.
  17. TOPENA haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die
    gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
    Leistungsträger. Buchungsgrundlage bilden die Leistungs- bzw. Reiseausschreibungen zum
    Zeitpunkt der Buchung bzw. sind jene Daten bindend, die auf der
    Buchungsbestätigung/Rechnung angeführt sind.
  18. Bei sämtlichen Transporten (Bus, Schiff, Flugzeug u.ä.) gelten die
    Beförderungsbedingungen der jeweiligen Transportunternehmen.
  19. Sollte aus Gründen, die von TOPENA nicht beeinflusst werden können (z.B. Umbauten,
    Renovierung) vorgesehene Leistungsbestandteile wie etwa Besichtigungen nicht planmäßig
    stattfinden können, so wird nach Möglichkeit eine Alternative bzw. ein gleichwertiger Ersatz
    oder das Nachholen an anderer Stelle angeboten.
  20. Sollten Schäden auftreten, welche allein durch einen von TOPENA ausgewählten
    Leistungsträger verursacht worden sind oder welche von TOPENA weder vorsätzlich noch
    grob fahrlässig herbeigeführt wurden, so ist die Haftung von TOPENA für Schäden, die nicht
    aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, gleich aus
    welchem Rechtsgrund, auf die zweifache Höhe des
    Reisepreises beschränkt.
  21. Sollte ein Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks auftreten, so haftet TOPENA
    nur, wenn diese durch TOPENA verursacht wurden und sofort nach Auftreten gemeldet
    werden, jedoch auch dann nur bis max. EUR 200,– pro Person. Keinerlei Haftung wird
    übernommen für: Gegenstände, welche üblicherweise nicht im Reisegepäck mitgenommen
    werden (z.B. Laptop o.ä. elektronische Geräte); Zah-
    lungsmittel aller Art; optische Schäden und Schäden an Haltegriffen und Rollen;
    Beschädigungen an Gepäckstücken, deren Gesamtgewicht 20 kg überschreitet.
  22. Der Transport von eigenen Fahrrädern der Reisenden ist, sowohl während einer Reise
    als auch bei Transferfahrten, nur auf eigenes Risiko möglich. Die Fixeinstellungen an den
    Fahrradanhängern sind auf die üblicherweise eingesetzten Veranstalterräder abgestimmt, so
    dass es bei eigenen Fahrrädern selbst bei höchster Sorgfalt zu Umständen (z.B. Lockerung
    der Halterung) kommen kann, welche leichte Beschädigungen, insbesondere Lackschäden,
    nach sich ziehen können. Für während des Transportes entstandene Schäden kann daher
    nicht gehaftet werden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für extern beauftragte
    Beförderungsunternehmen. TOPENA legt bei der Auswahl der Unterkünfte größtmöglichen
    Wert auf eine sichere Abstellmöglichkeit der Fahrräder. Separat verschließbare Radgaragen
    können jedoch leider nicht immer garantiert werden. Sowohl Leihräder als auch eigene
    Fahrräder sind stets gut gesichert und versperrt abzustellen. Für einen Diebstahl eigener
    Fahrräder kann von TOPENA keine Haftung übernommen werden.
  23. Zur Absicherung des Reisenden für allfällige Risiken ist in jedem Fall eine
    Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung und ggf. eine Versicherung für
    die Mitnahme eigener Fahrräder empfehlenswert.
    VII. GEWÄHRLEISTUNG
  24. Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, liegt es in der Verpflichtung des
    Reisenden, noch während seines Aufenthalts Abhilfe zu verlangen. Was vertragsgemäß ist,
    bestimmt sich einerseits nach der in der Buchung zugrunde liegenden
    Leistungsbeschreibung, andererseits aber auch nach der Ortsüblichkeit des Ziellandes (z.B.
    Hotelkategorisierung nach Sternen). TOPENA kann eine Abhilfe verweigern, wenn sie einen
    unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert bzw. Sie vom Reisenden selbst verursacht
    worden ist, ist aber berechtigt, Abhilfe in Form von gleich- oder höherwertigen
    Ersatzleistungen zu erbringen. Eine solche Ersatzleistung kann der Reisende nur aus
    wichtigem, objektiv erkennbarem Grund ablehnen. Das Abhilfeverlangen ist an TOPENA
    direkt (Kontaktdaten des Ansprechpartners sind auf der Reisebestätigung/Rechnung
    ersichtlich) oder an den Gästebetreuer vor Ort zu richten. Der Gästebetreuer ist jedoch nicht
    berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.
  25. Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der
    Reise bis zur Abhilfe durch TOPENA kann der Reisende nach Rückkehr von der Reise eine
    entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt
    nicht ein, wenn es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel den in Ziffer VII. 1.
    genannten Stellen rechtzeitig anzuzeigen, um diesen eine entsprechende Abhilfe zu
    ermöglichen bzw. diese Vertragswidrigkeit selbst herbeigeführt hat.
  26. Eventuelle Ansprüche sollten umgehend nach Reiseende bzw. Rückkehr bei TOPENA
    geltend gemacht werden.
    VIII. MITWIRKUNGSPFLICHT
  27. Der Reisende hat TOPENA umgehend zu informieren, falls er die notwendigen
    Reiseunterlagen nicht bis acht Tage vor Reisebeginn erhält (Kontaktdaten des
    Ansprechpartners sind auf der Reisebestätigung/Rechnung ersichtlich).
  28. Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm
    Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell
    entstehende Schäden so gering wie möglich zu halten oder zu vermeiden. Insbesondere
    sind Beanstandungen unverzüglich den in Ziffer VII. 1. genannten Stellen
    TOPENA d.o.o.
    Gospe Maslinske 1 • HR – 23000 Zadar
    ID CODE : HR – AB – 23 – 110038213
    OIB : 49192081997
    Mail: [email protected]
    Tel: +385 (0)23 250 838
    Fax: +385 (0)23 643 044
    zur Kenntnis zu bringen. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
  29. Unterlässt der Reisende, einen Mangel den in Ziffer VII. 1. genannten Stellen (rechtzeitig)
    anzuzeigen, um diesen die Abhilfe zu ermöglichen, oder hat der Reisende den Mangel selbst

herbeigeführt, so kann dies als unterlassene Mitwirkung, sofern dies für den Reisenden
grundsätzlich möglich gewesen ist, sowie als Mitverschulden bewertet werden und allfällige
Ansprüche schmälern.
IX. SONSTIGES

  1. Der Reisende ist grundsätzlich für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und
    Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Weiterführende Informationen zu den
    jeweiligen Bestimmungen für EU-Bürger werden vor Vertragsabschluss von TOPENA
    mitgeteilt.
  2. Der Reisende haftet während der Dauer der Reise für Schäden oder Verlust an der ihm
    von TOPENA zur Verfügung gestellten Ausrüstung.
  3. Alle Preisangaben erfolgen in Euro/EUR.
  4. Erfüllungsort ist der Sitz von TOPENA.
  5. Änderungen in Reiseausschreibungen sowie Irrtümer, Druckfehler und Rechenfehler
    werden vorbehalten!
  6. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen bzw. des
    Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die ganz
    oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem
    wirtschaftlichen und rechtlichen Erfolg der unwirksamen möglichst nahekommt.
  7. Eine allenfalls angegebene Mobiltelefonnummer des Reisenden (=“Notfallnummer“) wird
    einzig für Notfälle und unter Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
    an den vor Ort durchführenden Partner weitergegeben.
    X. GERICHTSSTAND / ANWENDBARES RECHT
  8. Das Vertragsverhältnis unterliegt kroatischem Recht unter Ausschluss sämtlicher
    Verweisungsnormen. UN Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  9. Der Reisende kann TOPENA nur an ihrem Sitz verklagen.
  10. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz
    maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die
    keinen allgemeinen Gerichtsstand in Kroatien haben. In diesem Falle ist der Sitz des
    Reiseveranstalters maßgeblich.
    XI. ABSICHERUNG VON KUNDENGELDERN
    Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des
    Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des
    Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der
    Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die
    Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. TOPENA hat eine Insolvenzabsicherung mit
    Generali osiguranje d.d., Bani 110, HR – 10010 Zagreb, Versicherungsnummer:
    1020169699, die garantiert, dass sie dem Gast gemäß dem Gesetz über touristische
    Aktivitäten (NN 8/96) eine Entschädigung für Folgendes erstattet: Reisepreis und Kosten, die
    aufgrund der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Versicherten entstehen. Im Falle
    einer Insolvenz oder eines Konkurses des Reiseveranstalters sollten Reisende, die sich auf
    der Reise befinden, sich unverzüglich an eine der Filialen von Generali osiguranje d.d. oder
    an den Hauptsitz von Generali osiguranje d.d., Bani 110, HR – 10010 Zagreb, Tel. wenden.
    +385 (1) 4600 400. Mit der Kautionsversicherung kann der Reisende seinen Anspruch auf
    Ersatz der entstandenen Kosten sofort geltend machen.
    XII. OS-PLATTFORM UND VERBRAUCHERSCHLICHTUNGSSTELLEN
  11. Die Europäische Kommission stellt unter www.ec.europa.eu/consumers/odr eine Online-
    Streitschlichtungsplattform für verbraucherrechtliche Streitigkeiten (OS-Plattform) zur
    Verfügung. TOPENA nimmt derzeit nicht an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung
    teil. Bei Beschwerden kann je nach gebuchter Reise [email protected] kontaktiert werden.
  12. Es kommen keine internen Beschwerdeverfahren zur Anwendung. TOPENA ist nicht
    verpflichtet an einer außergerichtlichen Streitbeilegung vor einer staatlich anerkannten
    Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des AStG (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz)
    teilzunehmen. Kommt es bei konkreten Streitigkeiten zwischen TOPENA und seinen
    Kunden/Reisenden zu keiner Einigung, wird die zuständige Alternative Streitbeilegungsstelle

bekanntgeben und mitgeteilt, ob TOPENA an einem allfälligen alternativen
Streitbeilegungsverfahren teilnehmen wird.
XIII. DATENSCHUTZERKLÄRUNG

  1. Datenschutz durch TOPENA: Die Verarbeitung personenbezogener Daten des
    Auftraggebers bzw. dessen betroffene Mitarbeiter durch TOPENA zum Zweck der
    Vertragserfüllung erfolgt auf Grundlage der freiwilligen Einwilligung des Auftraggebers (z.B.
    bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten), des bestehenden
    Vertragsverhältnisses sowie gesetzlicher Vorschriften. Es besteht keine Verpflichtung zur
    Erteilung der Einwilligung (z.B. bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten) und
    zum Abschluss des Vertrages. Die Nichterteilung der Einwilligung bzw. das Unterbleiben des
    Vertragsabschlusses hätte jedoch zur Folge, dass der Auftrag nicht übernommen werden
    kann.
  2. Weiterverarbeitung: Es erfolgt eine mit dem Zweck der Vertragserfüllung zu vereinbarende
    Weiterverarbeitung der Daten durch TOPENA zum Zweck des Direktmarketings in nicht
    einwilligungspflichtigen Formen wie dem adressierten postalischen Versand von Werbung.
    Eine Weiterverarbeitung zum Zweck des Direktmarketings in einwilligungspflichtigen Formen
    wie dem elektronischen Versand von Werbung oder der Schaltung personenbezogener
    Werbeanzeigen erfolgt nur aufgrund der Grundlage einer zusätzlichen freiwilligen
    Einwilligung des Auftraggebers. Zur Erteilung der Einwilligung besteht keine Verpflichtung.
    Die Nichterteilung der Einwilligung hätte nur zur
    Folge, dass der Auftraggeber keine Werbung in einwilligungspflichtigen Formen erhält.
  3. Weitergabe: Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung
    zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der
    Daten des Auftraggebers erfolgt, abgesehen von der Weitergabe an wirtschaftstypische
    Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, Versanddienstleister etc., nur
    aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
  4. Weltweite Verarbeitung: Der Auftraggeber willigt in die weltweite Verarbeitung seiner
    Daten, insbesondere zum Zweck des Remote-Zugriffs durch TOPENA zum Zweck
    auftragsbezogener Verarbeitungsvorgänge, z.B. in Notfällen während Dienstreisen von
    TOPENA, ein.
  5. Speicherdauer: Die Daten des Auftraggebers werden zum Zweck der Dokumentation und
    der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal dreißig Jahre nach Abschluss der
    Aufträge gespeichert.
  6. Widerrufsrecht: Der Auftraggeber hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu
    widerrufen. Im Fall der schriftlichen Erteilung der Einwilligung kann der Widerruf nur
    schriftlich erfolgen, im Fall der Einwilligung in den Erhalt elektronischer Werbung kann dies
    gegebenenfalls auch durch Klick auf den Abmeldelink erfolgen. In diesem Fall wird die
    Verarbeitung, sofern keine andere Rechtsgrundlage besteht, eingestellt. Die Rechtmäßigkeit
    der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten wird durch den Widerruf nicht berührt.
  7. Widerspruchsrecht: Der Auftraggeber hat das Recht, der Verarbeitung seiner
    personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung zu widersprechen. Im Fall des
    Widerspruchs werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der
    Direktwerbung verarbeitet.
  8. Betroffenenrechte: Der Auftraggeber bzw. dessen betroffene Mitarbeiter haben das Recht
    auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, das Recht auf
    Einschränkung der Datenverarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht
    zur Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (Agencija za zaštitu osobnih podataka, Selska
    cesta 136, HR – 10 000 Zagreb, web: www.azop.hr, E-mail: [email protected])
    TOPENA d.o.o., STAND: 01.01.2025
    ÄNDERUNGEN IN DER AUSSCHREIBUNG SOWIE IRRTÜMER, DRUCKFEHLER UND
    RECHENFEHLER VORBEHALTEN